Strafgesetzbuch (StGB)

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StGB Strafgesetzbuch

Paragraph                         

Bezeichnung

§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
§ 129b StGB  Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte