Somalia
Die Finanzsanktionen gegen Somalia dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Diese beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von ihnen gehalten werden, werden eingefroren. Zudem ist es verboten, unter bestimmten Voraussetzungen Finanzmittel oder Finanzhilfen mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen, die im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, mit in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Gütern oder der Einfuhr, der Beförderung oder des Erwerbs von Holzkohle aus Somalia stehen.
Die Bundesbank kann im Rahmen der Somalia-Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Grundausgaben gelisteter Personen) erteilen. Anträge sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Rechtliche Grundlagen